Gericht weist Klagen von AfD-Mitgliedern gegen Waffenentzug ab
Geschrieben am 30-03-2025 - ⧖ 1 minWegen Einstufung als rechtsextrem
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat Klagen von AfD-Mitgliedern gegen den Entzug ihrer Waffenerlaubnisse abgewiesen. Den Klägern fehle die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Hintergrund ist die Einstufung der AfD in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Klagen zweier AfD-Mitglieder sowie eines ehemaligen Mitglieds gegen den Entzug ihrer Waffenerlaubnisse abgewiesen. Das Gericht erklärte, dass den Klägern die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehle, da sie AfD-Mitglieder seien oder die Partei unterstützt hätten. Die AfD in Sachsen-Anhalt sei eine Vereinigung, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland arbeite.
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"Dass die Kläger seit Jahren über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügten, ohne waffenrechtlich auffällig geworden zu sein, genügt für die Annahme des Vorliegens einer Ausnahme von der Regelvermutung nicht."
[...] https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/afd-waffen-erlaubnis-klagen-abgewiesen-100.html
Aber man darf die Bürger nicht unter Generalverdacht stellt sagt das BmJ. Aber hey.. AfD == poehse, weil das der Verfassungsschutz so ermittelt hat. Also der Verfassungsschutz, der seinen ehemaligen Chef als Rechtsextremist abgespeichert hat und der keine Zeit hatte um die 12 Anrufe von Beate Zschäpe entgegenzunehmen und dann erstmal "deutlich mehr als sieben Akten vernichtet hat". Also natürlich nur um "Schaden zum Nachteil des BfV abwenden" zu wollen". Latürnich!!11!