ePA ohne Selbstbestimmung

Befunde sollen für alle Praxen sichtbar bleiben

Selbst entscheiden dürfen, welche Praxis welche Befunde sehen darf – das war mal der Plan bei der elektronischen Patientenakte. Das neue Gesundheitsministerium hält davon nichts. Ein wenig mehr Privatsphäre erhalten Versicherte nur bei verschriebenen Medikamenten.

Auch in Zukunft werden Versicherte wohl nicht genau bestimmen können, wer in welchem Umfang auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen darf. Das gab Tino Sorge, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Anne-Mieke Bremer (Die Linke) bekannt.

„Eine Zugriffsbeschränkung für einzelne Behandlungsdokumente je Leistungserbringer ist nicht vorgesehen“, schreibt Sorge mit Blick auf die weitere Entwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA). Bei einer medizinischen Behandlung sei es „maßgeblich“, dass alle dafür relevanten Informationen verfügbar seien, so die Begründung. Nur so könne die Digitalisierung „Mehrwerte in der Versorgung schaffen und zugleich die Behandlungsqualität verbessern“.
[...] https://netzpolitik.org/2025/epa-ohne-selbstbestimmung-befunde-sollen-fuer-alle-praxen-sichtbar-bleiben/

Also das konnte doch wirklich niemand ahnen!!111! Ich mein.. hey.. auch wenn man laut den Patientenrechten das Recht auf Selbstbestimmung hat, was bedeutet, dass eine medizinische Maßnahme grundsätzlich nur mit Einwilligu­ng der Patientin oder des Patienten erfolgen dar, muss man doch nicht alles so ernst nehmen. Die Daten sind sicher und damit wir sicher kein Schindluder getrieben!!!11!

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